COVID-19: Rückkehr aus RisikogebietLohnanspruch bei negativem PCR-Test
Ein Arbeitgeber darf kein generelles Betretungsverbot für Beschäftigte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests muss der Arbeitnehmer nicht in Quarantäne – und darf arbeiten, so das Bundesarbeitsgericht.