Betriebsratswahl bei medi in Bayreuth
IG Metall beantragt Einsetzung des Wahlvorstands beim Arbeitsgericht

Die IG Metall unterstützt Recht auf Mitbestimmung und hat sich in der Betriebsratsgründung bei medi entschieden den gesetzlich vorgesehenen Weg übers Arbeitsgericht einzuschlagen.

17. November 202317. 11. 2023


Bereits seit Anfang 2022 haben sich immer wieder Beschäftigte von medi in Bayreuth an die IG Metall gewendet, um Informationen über die Gründung eines Betriebsrates einzuholen. Als zuständige Gewerkschaft hilft die IG Metall grundsätzlich dabei, BR-Wahlen zu organisieren und die rechtlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Am 25.09.2023 fand eine erste Wahlversammlung der Beschäftigten statt, an der gut 1350 teilgenommen haben. Im Vorfeld der Wahl kam es mehrfach zu Fehlinformationen und Behinderungsversuchen. Auf der Versammlung fand sich keine absolute Mehrheit für die Kandidaten zum Amt des Wahlvorstands. In den vergangenen Wochen sind viele Beschäftigte von medi auf die IG Metall Ostoberfranken zugekommen um über den weiteren Weg zur Mitbestimmung und einer notwendigen Verbesserung der Unternehmenskultur zu sprechen. Die IG Metall unterstützt ausdrücklich das Recht auf Mitbestimmung im Arbeitsleben und hat sich im weiteren Weg der Betriebsratsgründung nun entschieden den gesetzlich vorgesehenen Weg übers Arbeitsgericht einzuschlagen.

„Wir stehen als IG Metall für Demokratie und Mitbestimmung ein. Auf der Betriebsversammlung bei medi haben sich fast 500 Beschäftigte für die Wahl eines Wahlvorstandes ausgesprochen. Deren Willen zur Mitbestimmung kann nicht ignoriert werden. Deshalb stoßen wir als IG Metall nun den rechtlich nächsten Schritt in der Betriebsratswahl an.“, sagt Volker Seidel, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Ostoberfranken.

Der Gesetzgeber hat die Wahl eines Betriebsrates und die Vorbereitung dazu unter den besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Arbeitsminister Heil hat jüngst die Verschärfung der Schutzregeln angekündigt. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen soll in Zukunft von Amts wegen verfolgt werden.